Krankengelder

Plötzlich Arbeitsunfähigkeit kann schnell eintreten und muss nicht einmal selbst verschuldet sein. Durch einen Unfall erleidet man beispielsweise Verletzungen, die es einem nicht ermöglichen seine Arbeit fortzusetzen.

Viele Krankenversicherungen zahlen dann Krankengeld, aber generell erst 6 Wochen nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Doch das gilt nur für Angestellte. Selbstständige haben meist keine Versicherung, die eine Krankengeldzahlung vorsieht.

Dann ist es hilfreich vorzusorgen und eine private Krankenversicherung abzuschließen, die ein Krankengeld anbietet. Auch für Angestellte ist diese Form interessant, da dort bereits das Krankengeld am ersten Tag gezahlt werden kann, ganz egal ob man noch Lohnfortzahlungen erhält.

Die Höhe der Leistung steigt mit der Dauer der Arbeitsunfähigkeit, ist aber maximal auf 70 – 90 % des Nettoeinkommens des Betroffenen beschränkt.

Die Zahlungsdauer beträgt für dieselbe Krankheit 78 Wochen in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung kann die Dauer, der Zeitpunkt und die Höhe individuell vereinbart werden.

 

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